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Marktfahrer Detailinformationen
Das Wichtigste für Marktfahrer:innen
Anmeldeschluss | 12. Februar 2025 |
Kosten pro Stand für 2 Tage | Fr. 150.- |
Stand | Wird zu Verfügung gestellt, keine eigenen möglich |
Produkte
Der agrischa-Markt soll eine möglichst umfassende und repräsentative Palette aller landwirtschaftlichen Produkte und Dienstleitungen aus der austragenden Region in ausgewogener Auswahl umfassen.
Dabei soll das Verhältnis zwischen dem Angebot an Lebensmitteln und anderen bäuerlich gefertigten Waren etwa 3 zu 1 betragen. Die angebotenen Lebensmittel müssen den Richtlinien für Regionalmarken und damit auch den Richtlinien der Marke graubünden für Lebensmittel entsprechen. Das heisst, dass 80% der Zutaten aus der Region kommen müssen und 2/3 der Wertschöpfung in der Region erwirtschaftet werden müssen. Lediglich für die Produkte des kulinarischen Erbes wie Nusstorte, Birnenbrot, Salsiz gilt, dass 80% der Zutaten aus der Schweiz stammen können, falls die Zutaten in der Region nicht erhältlich sind.
Bei Nichtlebensmitteln besteht eine Beschränkung auf Gegenstände, die aus den bäuerlichen Werkstoffen Holz, Leder, Wolle und Wachs auf dem eigenen Betrieb hergestellt werden.
Neben den vor Ort verkäuflichen Produkten können an den Marktständen auch Dienstleistungen aus dem Agrarsektor vorgestellt werden, wie zum Beispiel Angebote von Frischfleisch aller Nutztierarten auf Bestellung, Unterkunft oder Ferien auf dem Bauernhof sowie Angebote für die Durchführung von Gesellschaftsanlässen, Wanderungen und Trekking etc.
Auflagen an die Teilnehmenden
- Die Teilnehmer bieten einwandfreie Produkte von hoher Qualität an, deren Zutaten zumindest zu 80% aus der Region stammen.
- Die Teilnehmer präsentieren sich und ihren Stand in einem schönen Ambiente.
- Die Teilnehmer sorgen dafür, dass ihr Stand während der gesamten Öffnungszeit der Veranstaltung durchgehend mit kundenfreundlichem Verkaufspersonal besetzt ist.
- Alle Stände sind wie folgt gekennzeichnet: Bild, Name und Anschrift des Betriebs, angebotene Produkte. Wichtig: Die Blende von alpinavera MUSS an der Dachseite nach vorne sichtbar bleiben.
- Jeder Teilnehmer ist verantwortlich, dass sämtliche Auflagen der Lebensmittelhygiene und des Lebensmittelgesetzes eingehalten und erfüllt sind.
- An den Marktständen sollen mit Rücksicht auf die Festwirtschaften keine portionierten Lebensmittel zum direkten Verzehr angeboten werden (z.B. Sandwichs, Grillwürste, Backwaren etc.)
- Die Teilnehmer helfen beim Auf- und Abbau sowie bei den Aufräum- und Putzarbeiten, sodass ein sauberer Platz hinterlassen werden kann.
- Die Teilnehmer verpflichten sich, die Anweisungen des Platzchefs zu befolgen.
- Die Marktteilnehmer verpflichten sich die Umsätze zu statistischen Zwecken anzugeben. Die Daten werden anonymisiert, Rückschlüsse auf einzelne ist nicht möglich.
Rechte der Teilnehmenden
- Der Veranstalter stellt den zugelassenen Marktteilnehmern gegen eine Marktgebühr einen Stand, auf Wunsch mit Stromversorgung, zur Verfügung.
- Die an den Ständen erzielten Umsätze gehören vollumfänglich den Marktteilnehmern. Die Marktteilnehmer müssen den Umsatz dem Veranstalter melden.
- Die Teilnehmer und Produzenten können an ihren Ständen für den eigenen Betrieb bzw. für von ihnen angebotene Dienstleistungen Werbung machen.
Marktzeiten
Wochentag | Uhrzeit |
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Samstag | 09.30 - 17.00 Uhr (TBD) |
Sonntag | 09.30 - 17.00 Uhr (TBD) |
Wochentag | Samstag | Sonntag |
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Uhrzeit | 09.30 - 17.00 Uhr (TBD) | 09.30 - 17.00 Uhr (TBD) |
Marktbeiträge
Tag | Datum | Preis |
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Samstag und Sonntag | 12. und 13. April 2026 | Fr. 150.- (für beide Tage) |
Marktfahrer die an beiden Tagen teilnehmen werden bevorzugt behandelt. Die Marktgebühr ist nach erfolgter Zulassung fällig und berechtigt zur Benutzung des zugeteilten Marktstandes an beiden Ausstellungstagen.
Ressort Markt
- Ressortverantwortlicher «Markt»
- Hans-Andrea Patt, Castiel
- Tel. +41 79 577 32 61
Zulassung
Die Zulassung erfolgt nach fristgerechter Anmeldung. Da die Anzahl der Plätze für Marktstände aufgrund der verfügbaren Fläche beschränkt ist, behält sich das OK der agrischa, nach Eingang der Anmeldungen vor, über eine Zulassung zu entscheiden. Dabei werden aber auch die Vielfalt im Produkteangebot sowie eine gleichmässige Verteilung auf die Regionen als Entscheidungskriterien berücksichtigt. Der Entscheid des OK ist definitiv; es besteht keine Rekursmöglichkeit.
Starke Partnerschaft
Bei der Umsetzung des Produktemarktes kann die agrischa auf die umfassende und starke Unterstützung des Vermarktungspartners alpinavera zählen.