Inhalt
Anmeldung Ziegen Bockmeister & Kantonsbockmeister
Die Ziegenrassenschau findet heuer für einmal auf Plakatstellwänden statt. Es wird auch keinen Wettbewerb im klassischen Sinn geben: Dafür erobern die Böcke die Stadt Chur. Es wird eine Bühne geben, auf welcher den ganzen Tag viele Darbietung durchgeführt werden. An beiden Tagen wird es einen Begegnungsort mit Ziegen geben. Dazu werden auf der Bühne verschiedene Zuchtbereiche und eine Zuchtfamilie den Zuschauern vorgestellt.
Samstag, 12. April 2025
agrischa Bockmeister & agrischa Kantonsbockmeister
Als Highlight wird ein ganz besonderer Wettbewerb durchgeführt, welchen es in dieser Form noch nie gegeben hat: Ziegenböcke aus Herdebuch- und nicht Herdebuchbeständen machen Chur unsicher. In verschiedenen Altersklassen müssen sie sich mittels Wettbewerb gegeneinander messen. Dazu müssen die Böcke optimal vorbereitet werden, da sie einen Parcours durchlaufen und das Gewicht oder die Hornlänge gemessen wird. Verschiedene Aufgaben ergeben Punkte. Wer am Schluss am meisten Punkte hat, wird «agrischa Bockmeister». Dem aber noch nicht genug: Wir laden andere Kantone ein, machen den gleichen Wettbewerb und am Schluss wollen wir den «agrischa Kantonsbockmeister» erküren. Dieser Sieg muss natürlich zwingend im Kanton Graubünden gehalten werden.
Auffuhrbedingung / Abtransport
Sämtliche Tiere sind in vorschriftsgemäss gereinigten und tierschutzkonformen Fahrzeugen zu transportieren und gemäss Aufgebot in Chur aufzuführen. Die Tiere müssen mit einem starken Strick oder Halskette versehen sein.
Bei der Auffuhr ist ein gültiges Begleitdokument für Klauentiere vorzuweisen. Die Tiere sind in ausstellungswürdigem Zustand aufzuführen (sauber und gepflegt, guter Nährzustand, geschnittene Klauen, klinisch frei von ansteckenden Krankheiten wie Klauenfäule, Räude, Lippengrind, Gämsblindheit, Pseudotuberkulose etc. )
Die Tierbesitzer haften für Schäden, welche durch die Auffuhr von kranken Tieren verursacht werden.
Die Verfügung des Amts für Lebensmittel und Tiergesundheit des Kantons Graubünden ist zu beachten.
Die Tiere werden bei der Auffuhr durch einen Amtstierarzt kontrolliert. Hier gilt als Grundlage das Reglement für Schauen, Märkte und Ausstellungen des Schweizerischen Ziegenzuchtverbandes.
Aufstallung und Fütterung
Die Fütterung erfolgt durch den Besitzer. Dabei steht Wasser und Heu zur freien Verfügung. Der Wassereimer muss und andere Futtermittel können durch den Aussteller mitgenommen werden. Die Tiere werden hinter dem Arcasplatz (geschützter Parkplatz) angebunden und durch den Besitzer selber betreut.
Versicherung
Versicherung ist Sache der Aussteller. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
Abtransport
Der Abtransport der Tiere ist Sache der Aussteller. Die ausgestellten Tiere dürfen nicht vor Schluss der Ausstellung abtransportiert werden. Das OK bestimmt den Zeitpunkt des Abtransportes.
Erinnerungspreise
Jeder Aussteller erhält eine Erinnerungspreis der agrischa 2025.
Katalog
Die angemeldeten Tiere werden im Ausstellerkatalog aufgeführt und nach Alter in Abteilungen eingeteilt.
Schlussbestimmung
Über Änderungen die im Reglement nicht aufgeführt oder bestimmt sind, entscheidet das Ressort Ziegen.
Anmeldegebühr
Zur Deckung der Unkosten der Ausstellung wird folgende Anmeldegebühr erhoben: Fr. 15.- pro Bock. Die Anmeldegebühr muss auf folgendes Konto überwiesen werden:
Graubündner Kantonalbank, Chur
IBAN CH 39 0077 4110 3341 4530 1
Ziegenzuchtverband Graubünden, Landquart
Die Anmeldegebühr muss bis Freitag 28. Februar 2025 beim ZVGR sein, ansonsten ist die Anmeldung nicht rechtskräftig. Für Tiere die nicht aufgeführt werden, wird die Anmeldegebühr nicht zurückbezahlt.
Anmeldung
Anmeldung gerne bis am 10. Februar 2025 über Capra Net oder mit schriftlichem Formular.
Stefan Geissman
Ressort Ziegen
Tel. +41 79 601 66 65
Mail stefan.geissmann@plantahof.ch
Starke Partnerschaft
Bei der Umsetzung der Rassenpräsentationen kann die agrischa auf die umfassende und professionelle Unterstützung von graubündenVIEH zählen.