Inhalt
Anmeldung Schafe
Zulassung
Jeder Schafzüchter oder Eigentümer aus dem Kanton Graubünden, kann seine Tiere in Chur präsentieren. Ausgestellt werden Gruppen von 3-5 Tieren. Der Aussteller/Betrieb ist berechtigt, eine Gruppe anzumelden und legt selbst fest, welche Tiere an der agrischa aufgeführt werden. Die Gruppen können aus weiblichen und männlichen Tieren bestehen.
Zugelassen sind alle anerkannten Schafrassen.
Preise
Jeder Aussteller erhält einen Erinnerungspreis.
Tiergesundheit
Die vom kantonalen Veterinäramt erlassenen veterinärpolizeilichen Vorschriften sind zwingend einzuhalten. Die Verfügung des Amts für Lebensmittel und Tiergesundheit des Kantons Graubünden ist zu beachten. Die Schafe sind geschoren aufzuführen.
Auffuhrbedingungen
Die für die agrischa angemeldeten/zugelassenen Tiere sind zur vorgeschriebenen Zeit aufzuführen. Bei der Auffuhr ist ein gültiges Begleitdokument für Klauentiere abzugeben.
Die Tiere sind in ausstellungswürdigem Zustand aufzuführen (guter Nährzustand, geschnittene Klauen, ordentliche Stricke, wünschenswert sind Halsbänder mit Stricken etc.). Mangelhafte Stricke werden auf Kosten des Ausstellers ersetzt.
Auffuhrgebühr
Es wird keine Gebühr erhoben.
Abtransport
Der Abtransport der Tiere ist Sache der Aussteller. Die ausgestellten Tiere dürfen nicht vor Schluss der Ausstellung abtransportiert werden. Die Tiere müssen am Sonntag, 13. April 2025 bis 17.00 Uhr abgeholt sein.
Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Aussteller.
Ausstellerkatalog
Die Betriebe, welche eine Gruppe anmelden, werden im Ausstellerkatalog aufgeführt.
Kommentierungen
Die Tiere werden durch eine vom OK agrischa gewählte Person während der mehrmaligen Tiervorführung kommentiert. Das definitive Programm und Informationen werden den teilnehmenden Betrieben im Katalog oder vorgängig schriftlich zugestellt.
Rekurse
Rekurse können nur gegen die Exterieurbeurteilungen erhoben werden. Somit sind keine Rekurse möglich, weil nur Kommentierungen stattfinden. Falls es trotzdem zu Rekursen/Reklamationen kommt, entscheidet das OK agrischa, Resort Schafe. Das Urteil der Rekurskommission ist endgültig.
Pflichten der Aussteller
Mit der Anmeldung anerkennt der Aussteller dieses Reglement und verpflichtet sich, in allen darin enthaltenen Vorschriften zu unterziehen. Im Weiteren hat sich jeder Aussteller an die Anordnungen des OK agrischa zu halten.
Schlussbestimmung
Alle, im Reglement nicht aufgeführten Fälle, unterliegen dem Entscheid OK agrischa, Ressort Schafe.
Anmeldung
Letzter Anmeldetermin ist der 10. Februar 2025. Anmeldungen sind entweder über untenstehendes Online Formular oder an folgende Adresse zu richten:
Riccardo Caluori
Ressort Schafe
Tel. +41 79 333 26 55
Mail caluoririccardo@gmail.com
Starke Partnerschaft
Bei der Umsetzung der Rassenpräsentationen kann die Agrischa auf die umfassende und professionelle Unterstützung von graubündenVIEH zählen.